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Vegetationskundliche und faunistische Kartierungen und UntersuchungenListenelement 1
Von mir können unterschiedliche Kartierungen durchgeführt werden. Diese können digital hochwertig und LANIS konform mit QGis aufgearbeitet werden. Der Einsatz von QField gewährleistet eine hohe Effizienz beim Kartieren.
- Biotoptypenkartierungen (auch §30 Biotope). Für Biotoptypenkartierungen werden in der Regel die Kartieranleitungen der jeweiligen Bundesländer herangezogen. Die meisten Biotoptypen basieren auf pflanzensoziologischen Einheiten. Biotoptypen können über die gesamte Vegetationsperiode hinweg und teils sogar bis in den Winter hinein kartiert werden.
- Grünland Kartierungen (§15 LNatSchG RLP & §30 BNatSchG). Geschütztes Grünland wird nach Vorgaben, die sich aus den FFH Lebensraumtypen 6510 & 6520 ergeben, kartiert. Der ideale Zeitpunkt beginnt im Mai und endet mit dem ersten Schnitt.
- Brutvogelkartierung werden von mir nach Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et al. 2005) durchgeführt. Die Kartierungen müssen früh morgens und abends im Frühjahr umgesetzt werden.
- Eidechsenkartierungen sind insbesondere vom Wetter abhängig. Eidechsen sind dann gut sichtbar, wenn sie sich in der Sonne aufwärmen oder vormittags sehr aktiv sind. Die Zauneidechsen (Lacerta agilis) und die Mauereidechsen (Podarcis muralis) sind bei vielen Bauvorhaben relevant, da es sich dabei um streng geschützte Arten handelt.
- Feldhamsterkartierungen werden im Sommer nach der Getreideernte oder im Frühjahr nach dem die Bauten geöffnet wurden ausgeführt. In der Regel werden die Bauten kartiert.
- u. a.
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Landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche FachbeiträgeListenelement 4
- Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
- Umweltberichte nach BauGB
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzungen
- Artenschutzrechtliche Prüfungen
- Ausgleichs- und CEF Maßnahmenkonzepte
- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
- u.a.
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Zertifizierte UmweltbaubegleitungListenelement 2
Nicht alle erforderlichen Maßnahmen können in Planungen punktgenau wiedergegeben werden, so dass damit zu rechnen ist, dass vor Ort über weitere Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen entschieden werden muss. Hierfür stehe ich als Fachperson zur Verfügung, um auf Ihrer Baustelle für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.
Unter Umweltbaubaubegleitung versteht man grundsätzlich, die Einhaltung aller umwelt- und naturschutzrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten.
Hierzu zählen in Anlehnung an §2 UVPG:
- Pflanzen, Tiere und Lebensräume
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- Menschliche Gesundheit
- Sach-, und Kulturgüter
Demnach bei weitem nicht nur Naturschutzaspekte, sondern z.B. auch Schallschutz, fachgerechte Entsorgung, Bodenschutz und die Sicherung archäologischer Funde.
Ich bin durch das Umweltinstitut Offenbach als Umweltbaubegleiter zertifiziert und biete meine Tätigkeit insbesondere im Bereich Natur, und Artenschutz an,. kann aber auch Projekte betreuen, mit Berührungspunkten zu andere Bereiche wie Boden-, oder Wasserschutz.
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Geoinformationssysteme insbesondere QGIS
- Digitalisierung
- Analyse von Kartierergebnissen
- Kartenlayout und visuelle Aufarbeitung
- Datenaufarbeitung für Geoportal der Länder und andere Kataster
- Aufarbeitung von Kompensationsmaßnahmen für Kompensationskataster z.B. KOMON
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Monitoringprogramme
Monitoringprogramme können unter anderem erforderlich sein, um den Erfolg von Maßnahmen zu evaluieren. Möglich sind:
- Vegetationskundliche und floristische Monitoringprogramme
- Faunistische Monitoringprogramme